HINWEISE FÜR VERANSTALTER
One-Man Band / Alleinunterhalter / Solomusiker benötigt einen Platz von mindestens 2,00 m Breite x 2,00 m Tiefe
Duo benötigt einen Platz von mindestens 3,00 m Breite x 3,00 m Tiefe
Ensemble Band benötigt einen Platz von mindestens 4,00 m Breite x 4,00 m Tiefe.
Je nach Veranstaltungsgröße beträgt die Aufbauzeit 1–2 Stunden.
Bei One-Man Band / Alleinunterhalter und Duo können Sie von 1 – 1,5/h Stunde ausgehen, wobei bei einer Ensemble Band eine Aufbauzeit von ca. 2 Stunden zu berücksichtigen ist.
Der Aufbau findet ca. 1,5 – 2 Stunden vor dem Engagement statt.
Für den Abbau des Equipments wird ca. 1,5/h benötigt.
Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass der für den Auftritt vereinbarte Platz zur Verfügung steht und zum vereinbarten Zeitpunkt die Techniker bzw. der Musiker einen barrierefreien Zugang (keine zugestellten Wege, Eingänge etc.), freie Zufahrt zum Entladen der Fahrzeuge und Zugang zu den Veranstaltungsräumen haben.
Es wird ein Stellplatz während der Veranstaltung für einen PKW inkl. Anhänger benötigt.
Mit vielen durchgeführten Events und zahlreichen Erfahrungen ist eine professionelle Darbietung und Durchführung garantiert. Das Live-Programm ist individuell auf den jeweiligen Event und Publikum vor Ort angepasst und wird während der laufenden Show „Ad hoc“ aus dem Repertoire (siehe weiter oben) von den Musikern frei entschieden. Somit ist die beste, dynamische Unterhaltung und Stimmung gewährleistet. Eine feste Playlist gibt es nicht!
Bei Veranstaltungen im Freien ist unbedingt darauf zu achten, dass der Auftrittsort überdacht ist und seitlich vor Witterungseinflüssen abgesichert ist. Die Gerätschaften dürfen nicht, wegen der Gefahr der Beschädigung, auf feuchtem Untergrund stehen.
Für alle Besetzungen reicht in der Regel 1 Stromleitung in unmittelbarer Bühnennähe 230V/16 Ampere. Wenn technisch möglich zwei getrennte Stromkreise. Größere Veranstaltungen mit zusätzlicher Lichttechnik nach Absprache.
Veranstaltungen bis ca. 350 Personen können mit eigenem Beschallungs- und Lichtequipment bedient werden. Bei größeren Veranstaltungen muss ein externer PA-Verleiher hinzugezogen werden, der in der Regel separat abgerechnet wird.
Je nach Größe des Events wird eine der Veranstaltung angemessene Effektbeleuchtung und 1 Funkmikrofon für den Veranstalter zur Verfügung gestellt (nach Absprache).
Die Kosten für Strom, Sicherheitsdienst, Werbung, GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), KSK (Künstlersozialabgabe nach § 23 KSVG), GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten), Miete, örtliche Abgaben usw. sind generell vom Veranstalter zu übernehmen und nicht auf den Musiker übertragbar.
GEMA & Privatveranstaltungen:
Bitte beachten Sie, private Events wie Geburtstage, Hochzeiten oder Parties im engsten Freundes- und Familienkreis sind in der Regel nicht GEMA-pflichtig, da hier keine Öffentlichkeit gegeben ist (keine kommerzielle Qualität oder Charakteristik in Form z.B. von Eintrittsgeldern, Verkauf von Getränken & Nahrungsmitteln, Merchandise etc.)
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